Die Motivationen für einen Unternehmensverkauf sind vielfältig. Bei inhabergeführten Unternehmen ist häufig der Wunsch groß in den verdienten Ruhestand zu gehen und ein interner Nachfolger oder Nachfolgerin steht nicht zur Verfügung. Es kann aber auch durchaus auch ein finanziell lukratives Angebot Grund für die Entscheidung sein, das Unternehmen zu verkaufen. Aber auch die Überlegung einen renditeschwachen Teil des Unternehmens abstoßen oder sich zukünftig auf andere Kernbereiche seines Unternehmens fokussieren kann die Triebfeder eines Verkaufs sein.
Wir strukturieren für Sie den gesamten Verkaufsprozess und unterstützen sie bei der Transaktion.
Jede Unternehmensübernahme beginnt mit der Suche nach dem geeigneten Unternehmen, gefolgt von der Planung der Transaktionsziele und der Transaktionsstruktur. Bei jedem Firmen- oder Beteiligungskauf ist eine Risikoprüfung für die Bereiche Steuern, Recht und Finanzen unverzichtbar, die von der Verhandlung und Vertragsgestaltung begleitet wird.
Wir beraten und begleiten Investoren und MBI-Kandidaten in jedem einzelnen Prozessschritt
Bei der Bewertung von Unternehmen muss zunächst danach differenziert werden, um welche Rechtsform es sich bei dem Unternehmen handelt und aus welchem Anlass die Bewertung durchgeführt werden soll. Es wird dabei grundsätzlich unterschieden zwischen Bewertungen aus Erbrechtlichen Gründen oder Schenkungen, Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und der Kaufpreisfindung bei Unternehmensverkäufen.
Wir werden für Sie als neutraler Gutachter, als Schiedsgutachter oder als Berater tätig.
Familienunternehmen weisen regelmäßig eine hohe Führungskontinuität auf, mit der Folge, dass auch die Unternehmenskultur stark von den Eigentümern geprägt wurde. Die Belegschaften haben sich hieran gewöhnt und identifizieren sich mit den dahinterstehenden Personen und Werten. Steht ein Führungswechsel an, der in den meisten Fällen auch einen Generationenwechsel darstellt, kann dies zu vielfältigen und verdeckten Konflikten führen. Dabei ist es häufig unerheblich ob es sich um eine familieninterne oder eine externe Übergabe handelt.
Wir begleiten Übergeber und Übernehmer bei anstehenden Nachfolgeprozessen.
Ein Käufer möchte natürlich bereits im Vorfeld genau wissen, was er nach meistens notarieller Beurkundung des Kaufvertrages (SPA) am Ende erwirbt. Im Rahmen einer „Due Diligence“ wird der potentielle Käufer deshalb eine umfassende Prüfung des Unternehmens vornehmen, um die bisherige Geschäftstätigkeit des Unternehmens detailliert kennenzulernen und mögliche Risiken identifizieren zu können. Hierzu müssen dem Interessenten sämtliche für eine entsprechende Bewertung des Unternehmens erforderlichen Dokumente und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Neben einer Prüfung der rechtlichen und steuerlichen Risiken wird nahezu immer auch die wirtschaftliche, bilanzielle und finanzielle Lage des Unternehmens analysiert. Häufig werden die während der Due Diligence gefundenen Ergebnisse und identifizierten Risiken im Rahmen der Kaufvertragsverhandlungen berücksichtigt.
Wir begleiten Verkäufer oder Käufer bei der Durchführung der „Due Diligence“.